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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Lawinenwarnzentrale im Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) ist bemüht, seine Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) und der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das hier vorliegende Internetangebot des Lawinenwarndienstes Bayern (https://www.lawinenwarndienst.bayern.de).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen 

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit § 1 BayEGovG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte 

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht, bzw. nicht vollständig barrierefrei:

  1. Unvereinbarkeit mit § 1 (1) BayEGovV
  2. Kontraste: Teilweise weist die Webseite zu geringe Farbkontraste auf. In Betriebssystemen lassen sich die Kontraste erhöhen. Informationen hierzu finden Sie unter: Hinweise zur Änderung des Farbkontrastes. Zudem werden bestimmte Farben und Darstellungen von der Arbeitsgruppe der europäischen Lawinenwarndienste (EAWS) übernommen, um einen Alpenweit einheitlichen Standard sicherzustellen (insb. alle Darstellungen in Bezug auf Gefahrenstufen und Lawinenprobleme). Diese Darstellungen sind vorgegeben und können daher auch nicht von uns adaptiert werden.
  3. Videos: Diese haben oft nur einen Untertitel.
  4. PDF-Dateien sind zum Teil nicht vollständig barrierefrei. Zwar wurde auf eine barrierefreie Darstellung grundsätzlich geachtet, gerade bei fachspezifischen, komplexen Darstellungen (bspw. Schneegrafiken oder Messstationsgrafiken) ist dies jedoch nicht umsetzbar.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des BayEGovV kontinuierlich um. Viele Inhalte sind bereits barrierearm verfügbar.

  • Unverhältnismäßige Belastung, § 1 (4) BayEGovG
  1. Dateiformate von Büroanwendungen:
    Bei der Erstellung von Publikationen müssen Bilder über Word-Vorlagen aus Layoutgründen in Tabellen eingebunden sein. Diese Tabellen enthalten daher in einer daraus generierten PDF-Datei keine Tabellenüberschriften. Die PDF-Dateien mit diesem Fehler und die enthaltenen Bilder sind dennoch barrierearm nutzbar und weisen lediglich eine Tabelle für ein Bild in der PDF-Tagstruktur auf. Die Behebung des systematischen Fehlers würde bedeuten, dass alle Bilder in PDF-Dateien nach der Erstellung aus den Word-Dateien über die PDF-Tag-Struktur aus der umliegenden Tabelle entfernt werden müssten. Bei einer Aktualisierung der Datei müsste der Vorgang für alle Bilder wiederholt werden. Da Word keine andere robuste Layoutmöglichkeit für Bilder bietet, sehen wir dies als unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 1 (4) BayEGovG an.
  • Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften, da Ausnahmetatbestände nach § 1 S. 3 BayEGovV i.V.m. Art. 1 (4) der Richtlinie (EU) 2016/2102 greifen
  1. Automatisch generierte PDF-Dateien:
    Automatisch generierte PDF-Dateien werden mit Fremdbibliotheken erstellt. Die resultierenden Dateien sind nur zum Teil barrierefrei. In einigen Fällen sind die Inhalte alternativ als barrierefreie HTML-Versionen verfügbar (bspw. Wochenberichte). Diese Bibliotheken werden weder vom LfU finanziert noch entwickelt und unterliegt auch nicht unserer Kontrolle (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) e).
  2. Karten und Kartendienste:
    Online-Karten und Kartendienste, können nicht vollständig barrierefrei angeboten werden. Soweit möglich bieten wir Verknüpfungen, die in Karten verfügbar sind, als Linkliste darunter an (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) d).
  3. Dateiformate von Büroanwendungen:
    Insbesondere PDF-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) a) und h). Ebenfalls sind PDF-Dateien, die nicht vom LfU erstellt oder finanziert wurden und nicht unserer Kontrolle unterliegen, aber dennoch auf den Webseiten des LfU angeboten werden zum Teil nicht barrierefrei (Ausnahme gemäß (EU) 2016/2102 Art. 1 (4) e).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 23.08.2023 anhand einer Selbstbewertung erstellt.

Feedback und Kontaktangaben 

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter lawinenwarnzentrale@lfu.bayern.de

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie einholen unter lawinenwarnzentrale@lfu.bayern.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Landesamt für Umwelt
Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
86179 Augsburg
Telefon: 0821/9071-0
Fax: 0821/9071-5556
E-Mail: Poststelle

Durchsetzungsverfahren 

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie nachfolgend die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Hier geht es zum aktuellen Lawinenlagebericht

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