Hinweis: Aufgrund von Wartungsarbeiten ist die Website am 28.08.24 möglicherweise nicht erreichbar.

Kontakt

Lawinenwarnzentrale im Bayerischen Landesamt für Umwelt
Heßstraße 128
80797 München
Tel.: 0049 89 / 9214-1555
E-Mail: lawinenwarnzentrale@lfu.bayern.de

 

Lawinenwarnzentrale

Der Lawinenwarndienst Bayern dient dem vorbeugenden Katastrophenschutz und ist eine gemeinsame Aufgabe des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration und des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie der örtlichen Lawinenkommissionen bei den Gemeinden, ehrenamtlichen Beobachtern und Beobachterinnen und der Lawinenwarnzentrale im Bayerischen Landesamt für Umwelt.

Aufgaben der Lawinenwarnzentrale sind:

  • das Erstellen der täglichen Lawinenlageberichte in den Wintermonaten
  • die Planung und Koordinierung des Messnetzes im Lawinenwarndienst
  • die Beratung von Lawinenkommissionen und Sicherheitsbehörden
  • das Führen des Lawinenkatasters für die Bayerischen Alpen
  • die Dokumentation von Schadens- und Unfall-Lawinen
  • das Erstellen von Gutachten zur Lawinengefährdung und zu Möglichkeiten von Lawinensicherungsmaßnahmen
  • die Auswertung und Veröffentlichung von Wetter-, Schnee- und Lawinendaten
  • die Durchführung amtlicher Lawinenlehrgänge und Beobachterschulungen
  • die Vertretung des Lawinenwarndienstes Bayern in der Internationalen Arbeitsgruppe der Europäischen Lawinenwarndienste EAWS
Leiter Lawinenwarnzentrale, Dr. Thomas Feistl
Stellvertretender Leiter Lawinenwarnzentrale, Christoph Hummel
Das Team der Lawinenwarnzentrale im Bayerischen Landesamt für Umwelt.
Das Team der Lawinenwarnzentrale im Bayerischen Landesamt für Umwelt

Organigramm

Lawinenkommissionen

Eine Lawinenkommission ist ein Gremium aus ehrenamtlichen Mitgliedern des Lawinenwarndienstes Bayern, welche die Lawinengefährdung von Verkehrs- und Siedlungsbereichen einschätzen. Dieses Gremium berät die örtliche Sicherheitsbehörde (Gemeinde, Landratsamt) und gibt bei Bedarf Maßnahmenempfehlungen wie die Sperrung von Straßen und Skiabfahrten oder eine künstliche Lawinenauslösung an die Sicherheitsbehörde weiter.